Zudem hatte sie laut ihren Angaben im E-Mail vom 16. August 2023 an das AWA keinen Auftrag zur Messung der Grundwasserstände vor, während und nach der Grundwasserabsenkung.66 Die Messungen der Grundwasserstände wurden von der Projektverfasserin durchgeführt.67 Gesellschaftszweck der als Aktiengesellschaft organisierten Projektverfasserin ist gemäss Handelsregistereintrag die «Durchführung und Ausführung von Ar- chitektur- und Planungsaufgaben».68 Wie das AWA in seiner Stellungnahme vom 29. November 2024 zutreffend bemerkt, erscheint fraglich, ob die Projektverfasserin über genügende hydrogeologische Kenntnisse verfügt und Planung sowie Ausführung sämtlicher Arbeiten im Zusammen-