Ebenso missachtet wurde die Auflage gemäss Ziffer 3.1 des Amtsberichts vom 12. September 2018 und Ziffer 3.4 des Amtsberichts vom 24. Juni 2021, wonach die Bauarbeiten von einer hydrogeologisch kompetenten Fachperson zu begleiten sind. Die hydrogeologische Baubegleitung (F.________ AG) wurde gemäss ihrem E-Mail vom 16. April 2021 an das AWA beim Aushub und Anbringen der Spundwände nicht involviert.65 Zudem hatte sie laut ihren Angaben im E-Mail vom 16. August 2023 an das AWA keinen Auftrag zur Messung der Grundwasserstände vor, während und nach der Grundwasserabsenkung.66