Abgesehen davon haben die Beschwerdeführerinnen aber gegen mehrere Auflagen gemäss den Gesamtentscheiden vom 15. Februar 2019 und vom 28. Juni 2021 verstossen. Wie das AWA zutreffend festhält, wurde der Schlussbericht gemäss Ziff. 3.5 des Amtsberichts vom 24. Juni 2021 nicht innert 3 Monaten nach Abschluss der temporären Grundwasserabsenkung/Spezialtiefbauarbeiten vorgelegt. Die Spundwände wurden im Oktober 2021 zurückgezogen.63 Der Kurzbericht «Dokumentation Grundwasserabsenkung» der F.________ AG datiert vom 28. Juni 202364 und erfolgte erst fast zwei Jahre später. Insofern ist die Auflage gemäss Ziff. 3.5 des Amtsberichts vom 24. Juni 2021 in zeitlicher Hinsicht nicht eingehalten.