Gemäss diesem Merkblatt müsse die definitive Aufhebung von Grundwassermessstellen dem AWA zusammen mit einem Situationsplan angezeigt werden. Eine entsprechende Anzeige sei bis heute nicht beim AWA eingegangen und es sei unklar, ob ein fachgerechter Rückbau der Grundwassermessstellen SB10, SB12 und SB13 ohne Gefahr einer hydraulischen Verbindung zwischen den beiden Grundwasserleitern erfolgt sei. Die «Bohrbewilligung» des AWA für die Grundwassermessstellen SB10, SB12 und SB13 ist vorliegend nicht Streitgegenstand. Es muss nicht beurteilt werden, ob die Grundwassermessstellen SB10, SB12 und SB13 fachgerecht rückgebaut wurden.