Von diesen Sondierbohrungen besteht heute nur noch die SB11. Das AWA bringt in seiner Stellungnahme vom 29. November 2024 vor, für die Sondierbohrungen sei in jedem Fall eine Gewässerschutzbewilligung («Bohrbewilligung») erforderlich gewesen, wobei als Auflage das Merkblatt «Allgemeine Bedingungen für die Erstellung von Sondierbohrungen» vom 7. Januar 2021 zu berücksichtigen sei. Gemäss diesem Merkblatt müsse die definitive Aufhebung von Grundwassermessstellen dem AWA zusammen mit einem Situationsplan angezeigt werden.