sermessstellen (erstellt 2024) lassen keine zuverlässige Schlussfolgerung zu, ob eine hydraulische Verknüpfung der beiden Grundwasserleiter erfolgte. 9. Basierend auf diesen Ausführungen ist auch nach Abgabe des Berichtes der B.________ AG vom 10. Juni 2024 der Nachweis mittel- bis langfristig nach wie vor nicht erbracht, dass die beiden Grundwasserstockwerke nicht miteinander verknüpft worden sind (Auflage Nr. 3.1 Amtsbericht […] vom 3. Juni 2021 sowie Auflage Nr. 3.3 Amtsbericht […] vom 24. Juni 2021). e) Während den Bauarbeiten befanden sich auf den Bauparzellen die folgenden Grundwassermessstellen bzw. Sondierbohrungen («SB»):