3.3 Amtsbericht […] vom 24. Juni 2021). 7. Die Planung und Ausführung sämtlicher Arbeiten im Zusammenhang mit Bauten im Grundwasser und Grundwasserabsenkungen müssen von einer hydrogeologisch kompetenten Fachperson begleitet und überwacht werden (Auflage Nr. 3.1 Amtsberichte […] vom 12. September 2018 sowie […] vom 24. Juni 2021). Es bleibt unklar, ob die entsprechenden hydrogeologischen Kenntnisse bei der [Projektverfasserin] vor dem Hintergrund des hydrogeologisch komplexen Falls gegeben sind. 61 Pag. 28 f. der Gemeindeakten Nr. 581/18.047.1