3. Der Kurzbericht vom 28. Juni 2023 (unser eingeforderter Schlussbericht) wurde knapp 2 Jahre nach Abschluss der temporären Grundwasserabsenkung/Spezialtiefbauarbeiten eingereicht (anstelle der geforderten 3 Monate). Da die Messstellen zu diesem Zeitpunkt bereits mehrheitlich nicht mehr vorhanden bzw. messbar waren, konnte das AWA keine Nachmessungen zur Klärung der unklaren hydrogeologischen Verhältnisse mehr anordnen (Auflage Nr. 3.19 Amtsbericht […] vom 24. Juni 2021). 4. Es ist unklar, ob die Grundwassermessstellen SB10, SB12 und SB13, welche die beiden Grundwasserleiter erschlossen haben, korrekt rückgebaut wurden.