Am 10. Juni 2021 reichten die Beschwerdeführerinnen eine weitere Projektänderung ein, der zufolge sie neu verrohrte Dreh-Verdrängungspfähle und eine Baugrubenumschliessung mittels Spundwand planten.59 Mit Amtsbericht Wasser und Abfall vom 24. Juni 2021 stimmte das AWA der erforderlichen Ausnahmebewilligung für Bauten unter dem mittleren Grundwasserspiegel gemäss Anhang 4 Ziff. 211 Abs. 2 GSchV unter Auflagen zu. Diese Auflagen bilden integrierender Bestandteil der Baubewilligung vom 28. Juni 202160 und lauten wie folgt: