Während der Bauphase 3.1. Die Grundwasservorkommen der beiden Grundwasserstockwerke dürfen nicht dauernd miteinander verbunden werden (Art. 43 Abs. 3 […] GSchG57). Für die Verwendung der geplanten Injektionsrammpfähle fehlen belastbare Nachweise, dass diese keine Gefahr bezüglich Verknüpfung der beiden Grundwasserstockwerke beinhalten. Die Injektionsrammpfähle können nicht ausgeführt werden. 3.2. Die Spundwände sind gemäss dem Kurzbericht Grundwasserstockwerke und Pfahlsystem sehr langsam bei gleichzeitigem Vibrieren rückzuziehen.