pfählen planten.56 Mit Amtsbericht vom 3. Juni 2021 führte das AWA aus, auf dem Areal seien zwei Grundwasserleiter vorhanden. Im ursprünglichen Baugesuch [gemeint vom 20. Juli 2018] seien keine Hinweise auf das Vorhandensein von zwei Grundwasserstockwerken gemacht worden. Die Injektionsrammpfähle seien nicht bewilligungsfähig, unter anderem da Nachweise fehlten, dass keine Gefahr bezüglich Verknüpfung der beiden Grundwasserstockwerke bestehe. Das AWA beantragte folgende Auflagen: