Während der Bauphase Grundwasserschutz 3.18. Die abgepumpte Grundwassermenge ist permanent zu messen und aufzuzeichnen, z.B. mittels Messkanal mit Schreibpegel. 3.19. Im Zusammenhang mit einer temporären Grundwasserabsenkung sind die Grundwasserstände innerhalb und ausserhalb der Baugrube in Grundwassermessstellen vor, während und nach Abschluss der Bauarbeiten zu überwachen, d.h. in geeigneten zeitlichen Abständen einzumessen und in m ü.M. zu protokollieren.