Generell Grundwasserschutz 3.1. Als integrierende Bestandteile dieses Amtsberichts gelten: - die allgemeinen Auflagen gemäss «Merkblatt – Bauten im Grundwasser und Grundwasserabsenkungen» (April 2013) - das Merkblatt Gewässerschutz- und Abfallvorschriften auf Baustellen (Sept. 2011) 3.2. Die Bauherrschaft hat das Baustellenpersonal über die Auflagen dieses Amtsberichts und über die massgeblichen Gewässerschutzvorschriften zu informieren. 3.3. Die Bewilligung für die temporäre Grundwasserabsenkung dauert längstens bis zum Zeitpunkt der Bauabnahme.