c) Die Beschwerdeführerinnen planten die Fundation ursprünglich mit einer Bodenplatte.52 Mit Amtsbericht vom 12. September 2018 führte das AWA aus, die Bauten lägen oberhalb des mittleren Grundwasserspiegels. Da aber nicht ausgeschlossen werden könne, dass während des Baus der Grundwasserspiegel freigelegt und eine temporäre Grundwasserabsenkung nötig werde, sei gemäss Art. 26 KGV eine Gewässerschutzbewilligung erforderlich. Diese könne unter Auflagen erteilt werden.53 Gemäss Dispositiv-Ziff.