send bis auf Weiteres stehen zu lassen seien.40 Für die Beschwerdeführerinnen war somit bereits anlässlich der Besprechung vom 7. November 2023 ersichtlich, dass möglicherweise Massnahmen im Hinblick auf den Grundwasserschutz verfügt werden würden. Sie wurden ausdrücklich in Kenntnis gesetzt, dass die Grundwassermessstellen gegebenenfalls aufrechterhalten werden müssen. Die Beschwerdeführerinnen hatten während der Besprechung vom 7. November 2023 Gelegenheit, sich mündlich zu äussern. In dem Sinne ist nicht zu beanstanden, dass die Gemeinde in der angefochtenen Verfügung unter E. 1.6. festhält, das rechtliche Gehör sei an dieser Besprechung gewährt worden.