c) Wie bereits eingangs erwähnt, fand am 7. November 2023 eine Besprechung mit den Beschwerdeführerinnen, dem AWA und der Gemeinde statt. Die Gemeinde hat den Beschwerdeführerinnen die Aktennotiz vom 8. November 2023 am 9. November 2023 zugestellt. Aus den Vorakten geht nicht hervor, dass die Beschwerdeführerinnen den Inhalt der Aktennotiz beanstandet haben. Es kann deshalb ohne Weiteres darauf abgestützt werden. Aus der Aktennotiz vom 8. November 2023 folgt, dass der Sachverhalt sowie allfällig vorzusehende Massnahmen geklärt werden sollten.