Die Gemeinde entgegnet, in der vom AWA korrigierten Aktennotiz zur Besprechung vom 7. November 2023 sei festgehalten, dass die Messungen während «mindestens» vier Monaten durchzuführen seien. Das AWA habe den Beteiligten die korrigierte Aktennotiz am 9. November 2023 eröffnet. Die Beschwerdeführerinnen hätten Kenntnis von einer möglichen längeren Messungsdauer gehabt und die Aktennotiz nicht beanstandet. Das rechtliche Gehör sei gewährt worden.