_ kein Korrekturbedarf. Wiederherstellungsverfügungen gelten auch für die Rechtsnachfolger der Adressaten.30 c) Die Gemeinde führt in ihrer Stellungnahme vom 29. Juli 2024 aus, die angefochtene Verfügung sei gestützt auf die Auflagen im Amtsbericht Wasser und Abfall vom 24. Juni 2024 sowie die E-Mail des AWA vom 18. Juni 2024 erlassen worden. Aus diesem Grund sei das AWA gestützt auf Art. 14 VRPG31 ebenfalls als Partei am Beschwerdeverfahren zu beteiligen. In ihrer Beschwerdeantwort vom 26. August 2024 wiederholt sie den Antrag, das AWA sei bei fachspezifischen Fragen beizuziehen bzw. sei diesem Parteistellung einzuräumen.