Dadurch wird der Grundeigentümer verpflichtet, die Wiederherstellungsmassnahmen zu dulden. Wird die Wiederherstellung nur gegen einen von zwei oder mehreren Störern verfügt, ist diese Verfügung nicht rechtswidrig oder nichtig. Allenfalls bedarf es aber einer 28 Vgl. den Situationsplan vom 6. Juni 2024 auf pag. 17 der Vorakten 6/26 BVD 120/2024/32