2.1. mit der Grundwassermessstelle RB/P4/24 zu ergänzen. Die Beschwerdeführerinnen reichten am 24. Februar 2025 Schlussbemerkungen sowie ihre Kostennote ein. Die Gemeinde verzichtete am 3. März 2025 auf das Einreichen von Schlussbemerkungen. Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten 1 bis 7 reichten innert Frist keine Schlussbemerkungen ein.