a) Sind die Auflagen gemäss Baubewilligung vom 28. Juni 2021 bzw. dem Amtsbericht des AWA vom 24. Juni 2021 als erfüllt zu betrachten, insbesondere mit Blick auf die Grundwasserspiegelmessungen der B.________ AG gemäss Bericht vom 10. Juni 2024? b) Wenn nein: - Aus welchen Gründen sind die Auflagen noch nicht als erfüllt zu betrachten? - Wie lange (konkrete Zeitdauer) müssten die Grundwassermessstellen aufrechterhalten werden, um die Auflagen zu erfüllen? c) Wenn ja: Gestützt auf welche gesetzlichen Grundlagen kann die Aufrechterhaltung der Grundwassermessstellen verlangt werden (vgl. Dispositiv-Ziff.