Mit Verfügung vom 8. November 2024 ging das Rechtsamt der BVD aufgrund einer ersten summarischen Einschätzung davon aus, dass eine Aufrechterhaltung der Grundwassermessstellen allenfalls gerechtfertigt sein könnte, soweit die Fortführung der Messungen dazu erforderlich sei, die Auflagen gemäss Baubewilligung vom 28. Juni 2021 bzw. dem Amtsbericht des AWA vom 24. Juni 2021 zu erfüllen. Aus der angefochtenen Verfügung vom 25. Juni 2024 sowie den Vorakten gehe jedoch nicht eindeutig hervor, inwiefern die langfristige Aufrechterhaltung der Grundwassermessstellen zur Erfüllung der Auflagen notwendig sei. Die B.______