Mit Stellungnahme vom 29. Juli 2024 beantragte die Gemeinde eine Fristverlängerung für das Einreichen einer Beschwerdeantwort, sowie dass das AWA als Partei am Beschwerdeverfahren zu beteiligen sei. Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten 1 bis 7 verzichteten mit Schreiben vom 5. August 2024 unter Verweis auf die Ausführungen der Beschwerdeführerinnen auf das Stellen von Anträgen und das Einreichen einer Stellungnahme. Mit Beschwerdeantwort vom 26. August 2024 beantragt die Gemeinde die Bestätigung der angefochtenen Verfügung.