5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,27 beteiligte mit Verfügung vom 15. Juli 2024 die Beteiligten 1 bis 7 von Amtes wegen am Verfahren, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten sowie die Akten zum Bauentscheid vom 28. Juni 2021 ein. Mit Stellungnahme vom 29. Juli 2024 beantragte die Gemeinde eine Fristverlängerung für das Einreichen einer Beschwerdeantwort, sowie dass das AWA als Partei am Beschwerdeverfahren zu beteiligen sei.