Es darf kein Oberflächen-/Fremdwasser (Regenabwasser, Löschwasser, etc.) und keine wassergefährdenden Stoffe in die Grundwassermessstellen gelangen. […]25 Am 25. Juni 2024 verfügte die Gemeinde «um Rechtssicherheit zu schaffen und künftigen Ereignissen vorzubeugen» Folgendes: 2.1. Aus Sicht des vorsorglichen Grundwasserschutzes sowie im Hinblick auf allfällige zukünftige nachbarschaftsrechtliche Ansprüche sind die Grundwassermessstellen, in denen der Grundwasserspiegel im Rahmen des vorliegenden Gutachtens überwacht wurde (d.h. RB/P1/24, RB/P2/24, RB/P3/24,