__ AG vom 12. Dezember 2023 einverstanden.22 Zudem erteilte das AWA den Beschwerdeführerinnen am 18. Dezember 2023 eine Gewässerschutzbewilligung für Sondierbohrungen.23 Daraufhin wurden zwischen dem 4. Januar und dem 24. Mai 2024 Messungen durchgeführt. Das entsprechende Gutachten der B.________ AG zu den Grundwasserspiegelmessungen datiert vom 10. Juni 2024. Darin kam die B.________ AG zum Schluss, aufgrund der vorliegenden Daten gebe es keine Hinweise auf eine Verbindung der beiden Grundwasserstockwerke.24 Das AWA nahm mit E-Mail vom 18. Juni 2024 wie folgt Stellung: