Am 7. November 2023 fand eine Besprechung mit den Beschwerdeführerinnen, der Gemeinde und dem AWA statt. Zum weiteren Vorgehen wurde unter anderem festgehalten, dass weitere Bohrungen/Messungen/Beobachtungen vorzunehmen seien.20 In der Folge beauftragten die Beschwerdeführerinnen die B.________ AG mit der Ausarbeitung eines Grundwasserüberwachungskonzepts.21 Mit E-Mail vom 13. Dezember 2023 erklärte sich das AWA mit dem Grundwasserüberwachungskonzept der B.________ AG vom 12. Dezember 2023 einverstanden.22