reichten am 28. Juni 2023 eine «Dokumentation Grundwasserabsenkung» der von ihnen beauftragten F.________ AG ein.16 Die F.________ AG war sowohl im ursprünglichen Baubewilligungs- verfahren17 als auch im Rahmen der Projektänderungen18 die hydrogeologische Baubegleitung der Beschwerdeführerinnen. Das AWA wandte sich mit E-Mail vom 7. August 2023 an die F.________ AG und teilte mit, im Schlussbericht fehle der Nachweis, dass der obere und untere Grundwasserleiter nicht miteinander verknüpft worden seien. Die F.________ AG erklärte mit E- Mail vom 16. August 2023, sie hätten den Auftrag einer Baugrunduntersuchung inklusive Abklärung der hydrogeologischen Situation gehabt.