3. Anfang 2023 informierte die Gemeinde die Amts- und Fachstellen über den Abschluss der Bauarbeiten. Das AWA teilte daraufhin mit E-Mail vom 10. Januar 2023 mit, der Schlussbericht gemäss Ziff. 3.5 des Amtsberichts vom 24. Juni 2021 sei noch ausstehend. Daraufhin bat die Gemeinde die Beschwerdeführerinnen um Einreichung desselben.15 Die Beschwerdeführerinnen 1 Pag. 217 ff. der Gemeindeakten Nr. 581/18.047 2 Gemeindebaureglement der Einwohnergemeinde Interlaken vom 9. Juli 2009, zuletzt genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) am 16. März 2021 3 Überbauungsordnung Nr. […] «A.________» vom 12. Januar 2015/2. September 2015, genehmigt durch das AGR