Zudem lautete Ziffer 3.5 des Amtsberichts vom 24. Juni 2021 zusammengefasst dahingehend, dass spätestens 3 Monate nach Abschluss der temporären Grundwasserabsenkung/Spezialtiefbauarbeiten der Gemeinde zuhanden des AWA ein Schlussbericht einzureichen sei.13 Mit Gesamtentscheid vom 28. Juni 2021 bewilligte die Gemeinde die Projektänderung und erteilte die Ausnahmebewilligung gemäss Anhang 4 Ziff. 211 Abs. 2 GSchV für das Bauen unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels. Gemäss Dis- positiv-Ziff. 2 dieses Entscheids bilden die Bedingungen und Auflagen des Amtsberichts des AWA vom 24. Juni 2021 einen integrierenden Bestandteil des Gesamtentscheids.14