2. Da sich der Boden nicht als genügend tragfähig erwies, reichten die Beschwerdeführerinnen bei der Gemeinde am 10. März 2021 eine Projektänderung ein, demgemäss sie die Bodenplatte neu auf Injektionsbohrpfählen planten.9 In seinem Amtsbericht vom 3. Juni 2021 erachtete das AWA die Injektionsrammpfähle nicht als bewilligungsfähig.10 Daraufhin reichten die Beschwerdeführerinnen am 10. Juni 2021 eine weitere Projektänderung ein, der zufolge sie neu verrohrte Dreh-Verdrängungspfähle und eine Baugrubenumschliessung mittels Spundwand planten.11 Mit Amtsbericht vom 24. Juni 2021 erteilte das AWA die Ausnahmebewilligung für Anlagen unter dem mittleren Grundwasserspiegel gemäss Anhang 4