Ursprünglich planten die Beschwerdeführerinnen die Fundation mit einer Bodenplatte oberhalb des mittleren Grundwasserspiegels.5 Mit Amtsbericht vom 12. September 2018 erteilte das Amt für Wasser und Abfall (AWA) die Gewässerschutzbewilligung gemäss Art. 26 KGV6 unter Auflagen.7 Mit Gesamtentscheid vom 15. Februar 2019 erteilte die Gemeinde die Baubewilligung.8 Die damalige Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE; heute Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, BVD) bestätigte den Gesamtentscheid mit Beschwerdeentscheid RA Nr. 110/2019/56 vom 17. Juni 2019. Dieser Beschwerdeentscheid ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen.