sowie Baupolizeibehörde der Gemeinde Interlaken, Bauverwaltung, General-Guisan-Strasse 43, Postfach 97, 3800 Interlaken betreffend die Verfügung der Baupolizeibehörde der Gemeinde Interlaken vom 25. Juni 2024 (Baupolizei-Nr. 2024-L.________; Grundwassermessstellen) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführerinnen reichten am 20. Juli 2018 bei der Gemeinde Interlaken ein Baugesuch für die dritte Bauetappe der Wohnüberbauung «A.________» auf den Parzellen Interlaken 1/26 BVD 120/2024/32