Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen und die Verfügung der Gemeinde Oberhofen am Thunersee vom 7. Juni 2024 wird bestätigt. 2. Den Beschwerdeführenden werden Verfahrenskosten von CHF 700.00 zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Die Gemeinde Oberhofen am Thunersee hat den Beschwerdeführenden die Parteikosten im Betrag von CHF 2628.30 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung