«Für die Liegenschaft G.________strasse in 3653 Oberhofen wird ab sofort und bis auf Weiteres ein vorläufiges Benützungsverbot für die gewerbliche Vermietung des Studios im Untergeschoss und der Wohnung im Dachgeschoss und ähnlichem ausgesprochen. Zugelassen ist ausschliesslich die Nutzung des Studios/der Wohnung als Erstwohnung. Als Erstwohnung gilt eine Wohnung, die von mindestens einer Person genutzt wird bzw. gemäss der Grundbuchanmerkung genutzt werden muss, die in der betreffenden Gemeinde genau an dieser Adresse niedergelassen ist».