a) Die Sitzungsprotokolle des Gemeinderats befinden sich in den amtlichen Akten der Gemeinde, 29 welche den Beschwerdeführenden von der BVD mit Verfügung vom 20. August 2024 zur Einsichtnahme zugestellt worden sind. Der Antrag der Beschwerdeführenden auf Edition der entsprechenden Sitzungsprotokolle des Gemeinderats ist damit gegenstandslos geworden und folglich abzuweisen.