Im Jahre 2014 wurde unter anderem die im Dachgeschoss bestehende Garage zu zwei Zimmern inkl. Toilette und Dusche umgebaut und dadurch der Wohnraum erheblich erweitert.23 Zudem wurde die bestehende Wohnung saniert und die bestehende Küche sowie das bestehende Badezimmer wurden neu platziert. In die Baubewilligung vom 17. Juni 2014 wurde der bereits mehrfach erwähnte Vermerk aufgenommen, wonach die gesamte Liegenschaft dem Zweckentfremdungsverbot gemäss Erstwohnungsanteilsplan unterstehe.