a) Im Baugesuch von 1966 ist im Dachgeschoss kein Wohnraum ausgewiesen.20 Aus der vom Regierungsstatthalteramt erteilten Baubewilligung von 1966 geht sodann nicht hervor, ob im Dachgeschoss Wohnraum bewilligt worden ist.21 In den bewilligten Bauplänen vom 12. März 1966 sind im Dachgeschoss ein oder zwei Dachzimmer, ein Badezimmer und (vermutlich) eine Küche eingezeichnet.22 Es ist deshalb davon auszugehen, dass ein Teil des Dachgeschosses bereits seit Erstellung der Liegenschaft als Wohnraum genutzt wird. Im Jahre 2014 wurde unter anderem die im Dachgeschoss bestehende Garage zu zwei Zimmern inkl. Toilette und Dusche umgebaut und dadurch der Wohnraum erheblich erweitert.23