Jedoch haben die Beschwerdeführenden bisher keine Anstrengungen zur Legalisierung des unrechtmässigen Zustandes durch Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs für die baulichen Änderungen unternommen. Ein nachträgliches Baugesuch wurde lediglich in Aussicht gestellt, und dies lediglich für die vorgenommenen baulichen Veränderungen, nicht jedoch für die Nutzung als Zweitwohnung.