Studio wurde folglich nach 2005 und damit klar nach Erlass der Erstwohnungsanteilsbestimmungen der Gemeinde im Jahre 1990 eingebaut.18 Unter diesen Umständen darf angenommen werden, dass das nicht baubewilligte Studio hinsichtlich der Nutzung als Ferienwohnung keinen Besitzstand geniesst und wahrscheinlich nicht als Zweitwohnung bewilligt werden kann.