Die Einschätzung der Gemeinde, wonach der Bau des Studios sowie dessen Nutzung als Ferienwohnung nach einer summarischen Würdigung wahrscheinlich unrechtmässig ist, kann nachvollzogen werden und ist nicht zu beanstanden. In Bezug auf die Erstellung sowie die Nutzung des Studios ist demnach von einem unrechtmässigen Zustand auszugehen. Wie es sich in Bezug auf das Studio mit dem im Bauentscheid vom 17. Juni 2014 aufgeführten und im Grundbuch angemerkten «Zweckentfremdungsverbot» verhält, kann bei dieser Ausgangslage offengelassen werden.