In dieses Untergeschoss wurde vom Voreigentümer ein beheiztes Studio inkl. Küche und Badezimmer eingebaut, welches nun als eigenständige Wohneinheit an Feriengäste vermietet wird. Der Umfang der vorgenommenen baulichen Veränderungen im Untergeschoss geht aus der Beilage zur Aktennotiz, welche im Rahmen der Begehung vom 9. April 2024 erstellt worden ist, hervor.14 Dass die Beschwerdeführenden das Studio als separate Wohnung an Feriengäste vermieten, ist der Website des «D.________» zu entnehmen, auf welcher die vier in der Liegenschaft bestehenden Wohnungen mit Grundriss abgebildet und als Ferienwohnungen ausgeschrieben sind.15