b) Beim Erlass eines vorsorglichen Benützungsverbots kommt der Baupolizeibehörde ein gewisser Beurteilungsspielraum zu; sie hat zu prüfen, ob die Anordnung unter den konkreten Umständen verhältnismässig ist.12 Zu berücksichtigen ist bei der Beurteilung der Verhältnismässigkeit unter anderem, ob die Nutzung möglicherweise bewilligungsfähig ist. Unverhältnismässig kann eine sofortige Einstellung insbesondere dann sein, wenn der Betrieb bereits lange Zeit unbeanstandet geführt und ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren bereits eingeleitet worden ist.