b) Der Stellungnahme der Gemeinde vom 25. Juli 2024 sowie der Vernehmlassung vom 8. August 2024 ist insbesondere zu entnehmen, dass sich gemäss Abklärungen mit der Einwohnerund Fremdenkontrolle seit der Erstellung der Liegenschaft in allen bewilligten Wohnungen Personen mit ihrem Erstwohnsitz angemeldet hätten, was die Aussage der Beschwerdeführenden, die Wohnungen würden seit über 20 Jahren ausschliesslich an Feriengäste vermietet, widerlege. Die Wohnung im Dachgeschoss sei gar bis Oktober 2020 als Erstwohnung genutzt worden.