Am 18. Januar 2024 fand eine gemeinsame Besprechung der Angelegenheit statt. Nach gewährter Fristerstreckung reichten die Beschwerdeführenden am 31. Januar 2024 eine Stellungnahme zu den Schreiben vom 23. Oktober und vom 21. Dezember 2023 betreffend den allfälligen Erlass eines Benützungsverbots ein. Schliesslich wurde am 9. April 2024 eine Begehung der Liegenschaft zwecks Feststellung der Abweichungen vom baubewilligten Zustand in Anwesenheit des Beschwerdeführers 2 und seines Rechtsvertreters, der Bewirtschafterin der Wohnungen, dem Gemeindepräsidenten, dem Gemeinderat des Ressorts Bau, dem Bauverwalter sowie der stellvertretenden Bauverwalterin durchgeführt.