Am 17. Juni 2014 erteilte die Gemeinde die Baubewilligung zur Vornahme weiterer Aus- und Umbauarbeiten, insbesondere zum Einbau von zwei weiteren Zimmern inkl. WC und Dusche im Dachgeschoss, Vergrösserung der bestehenden Lukarnen und Dachflächenfenster sowie zur Sanierung der bestehenden 2-Zimmerwohnung im Dachgeschoss. Unter Ziffer 6 des Bauentscheids vom 17. Juni 2014 wurde festgehalten, dass das Mehrfamilienhaus dem Zweckentfremdungsverbot (Erstwohnungsanteilsplan, nachfolgend EWAP) gemäss Art. 211 und Anhang 1 Vgl. Projektplan vom 12. März 1966, vom Regierungsstatthalteramt Thun gestempelt am 1. Juni 1966, pag. 234 der Vorakten der Gemeinde.