2. Die Verfahrenskosten von CHF 800.- werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Frau C.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Diemtigen, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, per E-Mail, zur Kenntnis Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat