a) Mit Ziffer 3.4 der angefochtenen Verfügung auferlegte die Gemeinde der Beschwerdeführerin die Kosten des baupolizeilichen Verfahrens in Höhe von CHF 250.00. Die Beschwerdeführerin moniert, ihr sei zu keiner Zeit mitgeteilt worden, dass gegen sie ein Baupolizeiverfahren eröffnet worden sei. Auch von einer Kostenfolge sei nie die Rede gewesen.