Da die Erweiterung der Hauptnutzfläche jedoch weniger als 30% betrage, habe die bauliche Massnahme keine Nutzungseinschränkung zur Folge. In ihrer Stellungnahme vom 21. Februar 2025 bringt die Gemeinde sodann vor, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die bauliche Ausführung der Galerie bereits bei der Erstellung der heutigen Situation entsprochen habe.