a) In den von der Beschwerdeführerin als Beschwerdebeilage eingereichten Plänen9 sowie den von der Gemeinde mit Stellungnahme vom 21. Februar 2025 eingereichten Plänen ist in den Stockwerkeinheiten Nrn. A.________ und B.________ jeweils eine als Galerie bezeichnete Fläche eingezeichnet. Wie die Galerien konkret ausgestaltet sind, d.h. ob sie bspw. gegen den Wohnraum hin vollständig offen sind oder ob sie über einen Fallschutz/eine Abgrenzung verfügen oder nicht, geht aus den Bauplänen nicht hervor. Weitere Unterlagen wie bspw. ein Protokoll zu einer allfälligen Bauabnahme liegen nicht vor.